
![]() Herbert Nuhn
Transportkälte & Busklimatisierung Standort Neukirchen
Ziegenhainer Str. 64 34626 Neukirchen Telefon: 06694 · 15 61 Telefax: 06694 · 50 31 Notdienst: 0172 · 58 69 604 Standort Kassel
Sandershäuser Straße 89 34123 Kassel Telefon: 0561 · 47 56 763 Telefax: 0561 · 47 56 764 Standort Rosbach
Robert-Bosch Straße 2-8 61191 Rosbach v. d. Höhe Telefon: 06003 · 82 84 66 Telefax: 06003 · 82 84 67 EU RichtlinienLebensmittelrecht in der europäischen Gemeinschaft und ihre Auswirkungen auf den TransportEU-Verordnung (EG) 178/2002 Basisverordnung - Lückenlose Rückverfolgbarkeit von LebensmittelnZum 1. Januar 2005 treten wesentliche Teile der EU-Verordnung 178/2002 in Kraft. Sie haben weitreichende Folgen für alle Unternehmen, die Lebensmittel und Futtermittel herstellen und vertreiben. Die Verordnung verpflichtet alle Beteiligten in der Lebensmittelkette die lückenlose Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte jederzeit zu gewährleisten und Verfahren des Krisenmanagements einzurichten. EU-Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene - Temperaturschreiber-Verordnung nach HAACP-Grundlagen Die Reform des gemeinschaftlichen Hygienerechts ist abgeschlossen. Am 20. Mai 2004 sind drei neue Verordnungen in Kraft getreten, die ab 1. Januar 2006 zur Anwendung kommen. Dabei handelt es sich um folgende Rechtsnormen:
EU-Tiefkühlverordnung (EG) Nr. 37/2005 zur Überwachung der Transportemperaturen Die neue EU-Verordnung (EG) Nr. 37/2005 der Europäischen Kommission vom 12. Januar 2005 zur Überwachung der Temperaturen von tiefgefrorenen Lebensmitteln in Beförderungsmitteln sowie Einlagerungs- und Lagereinrichtungen ist seit 01. Januar 2006 anzuwenden. Die Verordnung ersetzt die bisherige Tiefkühlrichtlinie 92/1/EWG vom 13. Januar 1992. Die Verordnung gilt u.a. für gewerbliche Tiefkühlhäuser, Tiefkühlspeditionen, Tiefkühlhäuser des Handels und der Industrie sowie zukünftig auch für die Deutsche Bahn. Nach Artikel 2, Absatz 3 sind sämtliche Temperaturaufzeichnungen zu datieren und abhängig von der Art der Mindesthaltbarkeit der tiefgefrorenen Lebensmittel mindestens ein Jahr oder gegebenenfalls länger aufzubewahren. Daher müssen seit 01. Januar 2006 alle zur Temperaturüberwachung eingesetzten Messgeräte drei europäischen EN-Normen entsprechen.
![]() Fazit
|